
Originaltitel: Non-Proliferation-Treaty (NPT) - Stand März 2003
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) aus dem Jahr 1968 ist das Fundament des internationalen nuklearen Nichtverbreitungsregimes. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Vertrag am 02. Mai 1975 bei. Der Vertrag, dessen unbegrenzte Gültigkeit 1995 durch die Teilnehmer beschlossen wurde, verpflichtet die Kernwaffenstaaten (USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China) im Gegenzug zum Nuklearwaffenverzicht der Nichtkernwaffenstaaten zur vollständigen nuklearen Abrüstung und vereinbart die Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Dem NVV gehören mittlerweile 188 Staaten an, drei Staaten sind nicht Mitglied geworden: Indien, Pakistan und Israel.
Signed at Washington, London, and Moscow July 1, 1968.
Entered into force March 5, 1970
The States concluding this Treaty, hereinafter referred to as the ?Parties to the Treaty,?
Considering the devastation that would be visited upon all mankind by a nuclear war and the consequent need to make every effort to avert the danger of such a war and to take measures to safeguard the security of peoples, Believing that the proliferation of nuclear weapons would seriously enhance the danger of nuclear war,
Begründung der Jury: Alyn Ware (New Zealand) is recognised "for his effective and creative advocacy and initiatives over two decades to further peace education and to rid the world of nuclear weapons".
Im Vorfeld der im 5-jährigen Turnus stattfindenden NPT-Review-Conference (Atomwaffensperrvertrag-Überprüfungskonferenz) im Mai 2010 in NYC erhält Barack Obama den Friedensnobelpreis und Alyn Ware den Alternativen Nobelpreis. Das bedeutet, dass es einen riesigen öffentlichen Fokus der Hoffnung auf die Verhandlungserfolge geben wird wie nie zuvor.
Die Preisverleihung findet am Freitag, dem 4. Dezember im Stockholmer Parlament statt.
Am Samstag endet in New York die achte Überprüfungskonferenz zum Atomwaffen-Sperrvertrag. Mächtige Interessengruppen rüsten weiter auf. Die Mehrheit der Menschen will eine atomwaffenfreie Welt. Was tun? Reiner Braun von der Friedensbewegung fordert eine Kernwaffenkonvention, Giorgio Franceschini von der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung favorisiert pragmatische Schritte. Ein Streitgespräch. (mehr)
NPT-Konferenz in New York: Der Weg zu einer atomwaffenfreien Welt ist noch nicht offen. Obama läßt neue Sprenköpfe entwickeln. NATO modernisiert ihr Arsenal (mehr)
Joint Motion for a resolution on non-proliferation and nuclear disarmament: the third session of the NPT Preparatory Committee for the 2010 Review Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons (NPT) from 30 April to 11 May , 2007 in Vienna [...]
Inhalt:
Eine Zusammenfassung der Vorschläge der Blix-Kommission hat Hans Blix am 17.10.2006 der UN-Generalversammlung vorgetragen [...]
Herausgegeben von Wissenschaft und Frieden in Zusammenarbeit mit dem Trägerkreis »Atomwaffen abschaffen ? Bei uns anfangen«
Die Publikation als Download (PDF-Dokument)
Zusammenfassung einer Studie des International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP) Oktober 1995 IALANA-Schriftenreihe Bd. 8
Frankreich hat mit seinem Atomtest gegen den EURATOM-Vertrag verstoßen. Ohne vorherige Zustimmung der Brüsseler EU-Kommission durfte und darf Frankreich seine geplanten Atomwaffenversuche auf dem Mururoa-Atoll nicht durchführen. Zu diesem Ergebnis kommt das im folgenden abgedruckte Gutachten der »International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms« (IALANA) vom 22. August 1995. Während der EU-Kommissionspräsident Santer mittlerweile immerhin bestätigt hat, daß der EURATOM-Vertrag auf die französischen Atomtests anwendbar ist, verhält sich die Kommission selber immer noch auffällig still.
IALANA fordert den EU-Kommissionspräsidenten Santer auf, nicht weiter untätig den Atomtests zuzusehen, sondern gegen Frankreich ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 141 des EURATOM-Vertrages einzuleiten, Klage gegen Frankreich vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben und zugleich eine einstweilige Anordnung des Gerichts zu beantragen.